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Neue Partnerstädteschilder der Stadt Eberbach

Donnerstag, 8. April 2010 | Autor: Di

Ortseingangsschild

An den Ortseinfahrten der Stadt Eberbach sind die in die Jahre gekommenen Partnerstädteschilder erneuert worden.

Die alten Partnerstädteschilder wurden durch den Bauhof der städtischen Servicebetriebe demontiert und durch neue, mit Edelstahlrahmen versehene Schilder ersetzt.

Zusätzlich erhielten die Rahmen an der B 37 einen Hinweis auf die Burgenstraße.

Insgesamt tragen die neuen Partnerstädteschilder mit Ihrer modernen Gestaltung zu einem neuen Erscheinungsbild der Stadt Eberbach an den Ortseinfahrten bei.“

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Alle Jahre wieder “Räum und Streupflicht“

Montag, 18. Januar 2010 | Autor: He

Winterdienstpflicht für die Servicebetriebe und die Bürger der Stadt Eberbach

Um die Straßen und Gehwege der Stadt einigermaßen schnee- und eisfrei zu halten, bedarf es eines frühen Einsatzes der Servicebetriebe Eberbach. Die Mitarbeiter sind im Winterdienst werktags ab 3.30 Uhr und sonntags ab 5 Uhr bis jeweils um 22 Uhr im Einsatz, um die ca. 60 km städtischen Straßen und Gehwege zu räumen. Hierfür sind 5 Fahrzeuge mit Winterausrüstung, 20 Mitarbeiter und zahlreiche private Winterdiensthelfer fast rund um die Uhr im Einsatz.

 

Allerdings werden und können nicht alle Straßen gleich behandelt und geräumt werden, weil nach dem Gesetzgeber verkehrsreiche und gefährliche Stellen wie Haupt- und Durchgangsstraßen, scharfe Kurven und Gefällstrecken oder Kreuzungen bevorzugt von Schnee und Eis befreit werden müssen.

 

Weitere Verkehrsflächen werden dann je nach Zeit und Kapazität im Nachgang geräumt.

 

Doch auch für Hausbesitzer, Grundstückseigentümer und Mieter gilt die Räum- und Streupflicht. Wer seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt und es dabei zu einem Unfall kommt, kann für die Kosten haftbar gemacht werden.

Für den privaten Winterdienst sind folgende Vorgaben zu beachten:

 

  1. Gehwege und entsprechende Flächen sind auf einer Breite von 1,00 m freizuhalten.
  2. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss ein 1,00 m breiter Streifen der Fahrbahn durch die Anwohner geräumt werden.
  3. Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, so findet der Räumdienst mit den Anwohnern der gegenüberliegenden Straßenseite im Wechsel statt.(Jahr mit ungerader Zahl Anwohner Gehwegseite, Jahr mit gerade Zahl gegenüberliegende Anwohner)
  4. Jedes Hausgrundstück muss mindestens einen 1,00 m
  5.  breiten Zugang zur Fahrbahn räumen. Bei Glätte durch Schnee oder Eis ist mit Sand, Splitt oder Asche zu streuen.
  6. Auftauende Mittel sind nur auf Steilstrecken und Treppen erlaubt.
  7. Gehwege müssen werktags um 7:00 Uhr und am Wochenende um 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee, ist wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.

 

Die geltende Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Eberbach unter Rathaus/Ortsrecht nachgelesen werden.

 

Die Stadtverwaltung Eberbach bittet alle Bürger sich der Witterung entsprechend zu verhalten und die Fahrbahnränder nicht mit parkenden Autos zu verstellen. Weiterhin sollte der Schnee der zu räumenden Gehwege nicht auf der Fahrbahn abgelagert werden, damit der Winterdienst im Sinne aller ausgeführt werden kann.

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Neue Winterdienstgeräte für den Lkw der Servicebetriebe

Freitag, 18. Dezember 2009 | Autor: Di

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Bei den städtischen Servicebetrieben Eberbach wurden ein neuer Aufsatzsalzstreuer und ein Schneepflug für den Lkw gekauft. Die neuen Winterdienstgeräte lösen die 25 Jahre alten bestehenden Geräte ab. Mit diesen neuen Geräten der Firma Epoke, ist der im Frühjahr 2009 angeschaffte Lkw der Servicebetriebe nun komplett ausgerüstet und kann den Anforderungen im Winterdienst für zukünftige Einsätze gerecht werden.

Auf dem Bild ist der Lkw der städtischen Servicebetriebe Eberbach mit den Geräten und dem Fahrer Roland Karl zu sehen.

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Fertigstellung der Treppenanlage der Steigegrundschule

Donnerstag, 10. September 2009 | Autor: Fo

Die Stadt Eberbach hat die Schulferien dazu genutzt den noch ausstehenden Teil der Außentreppenanlage in der Steigegrundschule zu sanieren. Hierbei wurden die maroden Treppenstufen ausgetauscht und das bestehende Waschbetonpflaster zwischen den beiden Treppenläufen und im Austrittsbereich der oberen Treppe durch ein ansprechendes Betonsteinpflaster ersetzt. Abschließend werdend an beiden Seiten des oberen Treppenlaufs Geländer aus verzinktem Stahl montiert. Diese befinden sich jedoch noch in der Herstellung, sodass bis zur endgültigen Montage ein provisorisches Geländer errichtet wird um eine gefahrlose Nutzung der Treppe zu gewährleisten. In ca. 2 Wochen werden dann alle Arbeiten beendet sein.

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Neues aus dem Stadtbauamt

Mittwoch, 24. Juni 2009 | Autor: Me

Unter dem Motto „Neues aus dem Stadtbauamt“ wird ab Mittwoch, dem 1. Juli 2009, eine Internetseite unter der Adresse www.Stadtbauamt-Eberbach.de freigeschaltet. Diese Seite dient als Pilotversuch für die Information rund um das Sanierungsgebiet „Neckarstraße I“. Sollte die Seite angenommen werden, ist es geplant, zu einem späteren Zeitpunkt Information von weiteren Großprojekten einzustellen. Es wird auch die Möglichkeit angeboten, Fragen an das Stadtbauamt zu richten, jedoch werden diese nicht direkt beantwortet, sondern gesammelt und unter dem Stichpunkt „Häufig gestellte Fragen“ beantwortet.

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