Alle Jahre wieder “Räum und Streupflicht“
Montag, 18. Januar 2010 | Autor: He
Winterdienstpflicht für die Servicebetriebe und die Bürger der Stadt Eberbach
Um die Straßen und Gehwege der Stadt einigermaßen schnee- und eisfrei zu halten, bedarf es eines frühen Einsatzes der Servicebetriebe Eberbach. Die Mitarbeiter sind im Winterdienst werktags ab 3.30 Uhr und sonntags ab 5 Uhr bis jeweils um 22 Uhr im Einsatz, um die ca. 60 km städtischen Straßen und Gehwege zu räumen. Hierfür sind 5 Fahrzeuge mit Winterausrüstung, 20 Mitarbeiter und zahlreiche private Winterdiensthelfer fast rund um die Uhr im Einsatz.
Allerdings werden und können nicht alle Straßen gleich behandelt und geräumt werden, weil nach dem Gesetzgeber verkehrsreiche und gefährliche Stellen wie Haupt- und Durchgangsstraßen, scharfe Kurven und Gefällstrecken oder Kreuzungen bevorzugt von Schnee und Eis befreit werden müssen.
Weitere Verkehrsflächen werden dann je nach Zeit und Kapazität im Nachgang geräumt.
Doch auch für Hausbesitzer, Grundstückseigentümer und Mieter gilt die Räum- und Streupflicht. Wer seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt und es dabei zu einem Unfall kommt, kann für die Kosten haftbar gemacht werden.
Für den privaten Winterdienst sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Gehwege und entsprechende Flächen sind auf einer Breite von 1,00 m freizuhalten.
- Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss ein 1,00 m breiter Streifen der Fahrbahn durch die Anwohner geräumt werden.
- Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, so findet der Räumdienst mit den Anwohnern der gegenüberliegenden Straßenseite im Wechsel statt.(Jahr mit ungerader Zahl Anwohner Gehwegseite, Jahr mit gerade Zahl gegenüberliegende Anwohner)
- Jedes Hausgrundstück muss mindestens einen 1,00 m
- breiten Zugang zur Fahrbahn räumen. Bei Glätte durch Schnee oder Eis ist mit Sand, Splitt oder Asche zu streuen.
- Auftauende Mittel sind nur auf Steilstrecken und Treppen erlaubt.
- Gehwege müssen werktags um 7:00 Uhr und am Wochenende um 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee, ist wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.
Die geltende Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Eberbach unter Rathaus/Ortsrecht nachgelesen werden.
Die Stadtverwaltung Eberbach bittet alle Bürger sich der Witterung entsprechend zu verhalten und die Fahrbahnränder nicht mit parkenden Autos zu verstellen. Weiterhin sollte der Schnee der zu räumenden Gehwege nicht auf der Fahrbahn abgelagert werden, damit der Winterdienst im Sinne aller ausgeführt werden kann.
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